Qualitätspolitik

und Grundsatzerklärung

Im Mittelpunkt unserer Qualitätspolitik stehen unsere Kunden, die wir mit Produkten und Dienstleistungen beliefern wollen, die ihren Forderungen und Erwartungen entsprechen.

Dieses Ziel kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn folgende Leitsätze zur Qualität beachtet werden:

  • Eine hohe Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen (Service) gilt als oberstes Unternehmensziel.
  • Der Maßstab für unsere Produkt- und Dienstleistungsqualität wird durch unsere Kunden bestimmt.
  • Pünktlichkeit unserer Lieferungen, die in einem ordnungsgemäß verpackten Zu-stand sicher beim Kunden ankommen müssen. Zugesagte Terminvereinbarungen sind einzuhalten.
  • Sorgfältige und gründliche Bearbeitung von Anfragen, Angeboten, Aufträgen, Mustern und Reklamationen nach dem „Null-Fehler-Prinzip“.
  • Bewußtsein aller Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Verantwortung zur Realisierung unserer Qualitätsziele und Qualitätsabweichungen an den Vorgesetzten melden,
    sofern sie diese nicht im Rahmen der Mitarbeiterbefugnis abstellen können.
  • Kostensenkung und Produktivitätssteigerung durch ein gleichbleibendes hohes Qualitätsniveau, das nur erreicht werden kann, wenn alle Arbeiten von Anfang
    an richtig ausgeführt wird.
  • Priorisieren der Fehlervermeidung gegenüber der Fehlerbehebung durch Beseitigung der Fehlerursache.
  • Eingehende Beurteilung unserer Lieferanten, da die Qualität unserer Produkte hauptsächlich von unseren Lieferanten abhängt.
  • Beachtung der laufenden Forderungen und Erwartungen unserer Kunden.

Ziel unserer Bemühungen ist, die „Zufriedenheit unserer Kunden“ zu erreichen.

Grundsatzerklärung zum QM-System

Zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Kundenforderungen, zur Planung, Durchführung und Überwachung aller qualitätsrelevanten Tätigkeiten ist in unserem Unternehmen ein Qualitätsmanagement-System nach

DIN EN ISO 9001:2008

eingeführt worden und wird im gesamten Unternehmen praktiziert.

Die QM-Dokumentation, die aus diesem QM-Handbuch und den darin zitierten Dokumenten wie z.B. Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen besteht, ist verbindlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens.

Der Beauftragte der obersten Leitung hat die Aufgabe, zu gewährleisten, daß das QM-System aufrechterhalten wird, regelmäßig über die Leistungsfähigkeit des QM-Systems und notwendigen Verbesserungen zu berichten (z.B. anhand durchgeführter interner Audits) und im Unternehmen das Bewußtsein zur Erfüllung der Kundenforderungen zu fördern. Er wird dafür die Unterstützung der Geschäftsleitung und aller Mitarbeiter im Unternehmen erhalten.

Durch die genannten Maßnahmen soll die beschriebene Qualitätspolitik des Hauses verwirklicht werden. Dabei dient die Qualitätspolitik allen Mitarbeitern als verbindliche Richtlinie für qualitätsbewusstes, kundenorientiertes und verantwortliches Handeln.

Salzburg, den 01. Februar 2011

 

           

 

 

 

           

 

 

Herr M. Holböck
(Geschäftsleitung)

           

 

 

Herr E. Gerner
(Leiter QMB/UMB)

 

 

Zertifikat DIN EN ISO 9001:2008